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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2006 - L 8 SO 109/05 ER   

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https://dejure.org/2006,107347
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2006 - L 8 SO 109/05 ER (https://dejure.org/2006,107347)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.08.2006 - L 8 SO 109/05 ER (https://dejure.org/2006,107347)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. August 2006 - L 8 SO 109/05 ER (https://dejure.org/2006,107347)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2005 - L 7 AS 182/05

    Begehren auf darlehensweise Übernahme rückständiger Energiekosten; Sperrung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2006 - L 8 SO 109/05
    Im Beschluss des 7. Senats des LSG vom 19. August 2005 (- L 7 AS 182/05 ER -) und im Senatsbeschluss vom 15. August 2005 (- L 8 AS 207/05 ER -) ist näher dargelegt, dass bei Energiekostenforderungen zwischen Schulden und den sonstigen Forderungen des Energieversorgungsunternehmens zu unterscheiden ist (siehe dazu auch Senatsbeschluss vom 14. September 2005 - L 8 AS 125/05 ER - ZfSH/SGB 2006, Seite 153).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2005 - L 8 AS 125/05

    Übernahme der Nachforderung für Strom und Gas; Möglichkeit der darlehensweisen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2006 - L 8 SO 109/05
    Im Beschluss des 7. Senats des LSG vom 19. August 2005 (- L 7 AS 182/05 ER -) und im Senatsbeschluss vom 15. August 2005 (- L 8 AS 207/05 ER -) ist näher dargelegt, dass bei Energiekostenforderungen zwischen Schulden und den sonstigen Forderungen des Energieversorgungsunternehmens zu unterscheiden ist (siehe dazu auch Senatsbeschluss vom 14. September 2005 - L 8 AS 125/05 ER - ZfSH/SGB 2006, Seite 153).
  • BSG, 12.05.1999 - B 7 AL 70/98 R

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Verlängerung - Rechtsänderung - förderungsfähiges

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2006 - L 8 SO 109/05
    Danach gilt, plakativ ausgedrückt "das Gesetz zur Zeit der Tat"; regelmäßig beurteilt sich daher neben der Entstehung auch der Fortbestand sozialrechtlicher Ansprüche nach dem Recht, welches zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände gegolten hat, soweit nicht später in Kraft gesetztes Recht etwas anderes bestimmt (vgl BSG, Urteil vom 12. Mai 1999 - B 7 AL 70/98 - SozR 3 - 4100 § 242 f Nr. 1 = NZS 2000, Seite 48).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 80/05

    Begehren einer einmaligen Leistung nach einem Umzug als Bargeld für die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2006 - L 8 SO 109/05
    Mithin ist das materielle Recht anzuwenden, welches in dem Zeitpunkt in Geltung war, als der hier zu beurteilende Sachverhalt entstand (vgl hierzu Senatsurteil vom 20. April 2006 - L 8 SO 80/05 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.08.2005 - L 8 AS 207/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2006 - L 8 SO 109/05
    Im Beschluss des 7. Senats des LSG vom 19. August 2005 (- L 7 AS 182/05 ER -) und im Senatsbeschluss vom 15. August 2005 (- L 8 AS 207/05 ER -) ist näher dargelegt, dass bei Energiekostenforderungen zwischen Schulden und den sonstigen Forderungen des Energieversorgungsunternehmens zu unterscheiden ist (siehe dazu auch Senatsbeschluss vom 14. September 2005 - L 8 AS 125/05 ER - ZfSH/SGB 2006, Seite 153).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2006 - L 8 AS 227/05
    Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die neue Rechtslage erst für die Sachverhalte gilt, die unter Geltung der neuen gesetzlichen Regelung entstanden sind (vgl Senatsbeschluss vom 9. August 2006 - L 8 SO 109/05 ER-).
  • SG Hannover, 12.02.2007 - S 45 AS 1358/06
    Mithin ist das materielle Recht anzuwenden, welches in dem Zeitpunkt in Geltung war, als der zu beur-teilende Sachverhalt entstanden ist (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.08.2006, L 8 SO 109/05 ER).
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